… die Krone ins Gesicht! Oder so. Wie ich im neuen Merum lesen musste, ist das am 3. August in Kraft getretene italienische Gesetz 204 wieder gekippt worden, welches die Deklaration des Herkunftslandes auf den Lebensmittel-Etiketten zwingend vorschrieb – auch für Olivenöl. Mussten die großen Olivenölabfüller wie Bertolli oder Carapelli (endlich) auf ihren Olivenöletiketten vermerken, dass das fettige Gemisch in ihren Flaschen aus verschiedenen Anbauländern des Mittelmeerraumes stammt, so dürfen sie ab jetzt wieder mittels wohlklingender Namen wie Lucca oder Florenz, und Bildern von alten, kochenden italienischen Mamas, toskanischen Olivenhainen und ähnlich anheimelnden Motiven, die Herkunft aus Italien – noch besser: der Toskana – vorgaukeln. Die fadenscheinige Begründung für die Forderung der EU-Kommission das Gesetz abzuschaffen: Der Verbraucher könne widerrechtlich dazu verleitet werden, einheimische Produkte zu bevorzugen.
Die Olivenölmultis sollen schon gemeinsam beim „sich die Hände reiben“ und „vor Freude in die Stiefel pinkeln“ beobachtet worden sein. Können sie doch wieder unbemerkt mauscheln minderwertige Produktionen, die das Prädikat „Extra Vergine“ in keinem Fall verdienen, als heimisches Spitzenöl ausgeben. Die echten toskanischen Produzenten, die mit Sorgfalt und Sachverstand hervorragende Extra Vergine produzieren, sind dann wieder einmal die Angeschmierten. Der Verbraucher erkennt nun nicht mehr, woher ein Olivenöl wirklich stammt und greift dann oft – weil erheblich preiswerter – zum spanalbanmarokktürkgriechzypraelischem Oliven“blend“. Nun stellt sich mir die Frage, warum denn ein Gemisch von Olivenölen aus verschiedenen Anbauländern auch „Blend“ genannt wird? Weil die Verbraucher geblendet werden?