… für die Olivenölpanscher aller europäischen Länder. Die neue EU-Verordnung 61/2011 macht es möglich. Die EU-Agrarpolitik bestimmt über unsere Lebensmittel. Den Krümmungsgrad von Salatgurken, Form und Farbe von Tomaten, Herstellungsprozesse von verarbeiteten Lebensmitteln (man wollte die schlachtwarme Verarbeitung von Schweinefleisch, z.B. zu Ahle Wurst oder Eichsfelder Mettwurst verbieten, was nur mittels massivem Protest abgewendet werden konnte) und vieles mehr, so auch über Grenzwerte von diversen Stoffen im Olivenöl.
Interessant für Hersteller und Verbraucher ist die neue Verordung deshalb, weil hier Grenzwerte nicht vermindert, sondern angehoben werden, und zwar massiv. Es geht um die Menge an Alkylestern, die im Olivenöl vorhanden sein dürfen. Alkylester sind chemische Verbindungen, die sich durch Veresterung von freien Fettsäuren mit niedermolekularen Alkoholen bilden und vor allem dort anzufinden sind, wo schlampig gearbeitet wurde oder minderwertige Früchte Verwendung fanden. Die Erhöhung auf 150 mg/kg ist eine Erhöhung um fast das 15-fache! Ein Premium-Olivenöl Extra Nativ enthält maximal bis 30 mg/kg Alkylester, wobei die wirklich guten über die 15 mg/kg nicht hinaus kommen.